Menschen ohne Arbeit und im Leistungsbezug
im Mitteldeutschen Revier

Die Betrachtung von Arbeitsmarktentwicklung und Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsbezug gehören eng zusammen. Die Arbeitslosenquote und die SGB II-Quote zeigen, wie sich die Lage im Mitteldeutschen Revier in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Personengruppen hervortreten und besondere Unterstützung benötigen.

Arbeitslosenquote 2010 bis 2020: Im Hovertext sind Quoten verschiedener Personengruppen angegeben. Die Quoten sollten prozentual getrennt betrachtet werden, eine Person kann auch mehreren Quoten zugeordnet sein.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote gibt Aufschluss über den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Lage. Berechnet wird die Quote, indem die Anzahl arbeitsloser Menschen ins Verhältnis zur zivilen Erwerbsbevölkerung (Erwerbstätige + Arbeitslose) gesetzt wird.

Eine hohe Arbeitslosenquote zeigt die Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an. Im Mitteldeutschen Revier verbesserte sich die Lage am Arbeitsmarkt seit 2010 deutlich. Dies beruht auf der positiven Entwicklung der regionalen Wirtschaft. Allerdings trugen auch demografische Faktoren zur Senkung der Arbeitslosenzahl bei.

Im Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2019 sank die Arbeitslosenquoten in den Kommunen und lag zwischen 5,2 % in Halle (Saale) und 7,7 % in Leipzig. In den sächsischen Landkreisen und dem Burgenlandkreis halbierte sich die Quote sogar innerhalb der neun Jahre.

Im Jahr 2020, mit Beginn der Corona-Pandemie, stieg die Arbeitslosenquote erstmals wieder an. Die Folgen der Pandemie zeigten sich auf dem Arbeitsmarkt der Städte Halle (Saale) und Leipzig deutlicher als in den Landkreisen: Die Arbeitslosenquote stieg in den kreisfreien Städten um ca. 1 %, in den Landkreisen nur um 0,5 %, im Altenburger Land stagnierte die Quote sogar.

SGB II-Quoten im Mitteldeutschen Revier 2010 bis 2020; Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Menschen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) beziehen, sind meist erwerbslos und gelten als hilfebedürftig. Auch Menschen mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit, über die Grundsicherung für Arbeitssuchende aufzustocken. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ist eine Leistung des SGB II. Die Bezüge verschiedener Personengruppen werden von der Bundesagentur für Arbeit unter SGB II-Hilfequoten statistisch erfasst.

Die SGB II-Quote stellt den Anteil aller Leistungsberechtigten an der Bevölkerungsgruppe von 0 Jahren bis zum Renteneintrittsalter dar. Diese abweichende Bezugsgruppe zur Arbeitslosenquote ergibt sich aus der Gruppe der Leistungsberechtigten, denn auch Kinder von 0 bis unter 15 Jahren (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) können in Form von Sozialgeld Leistungen zur Grundsicherung erhalten.

Die SGB II-Quote zeigt den Anteil hilfebedürftiger Menschen innerhalb der Bevölkerung an und gilt unter anderem auch als Armutsindikator. Die SGB II-Quote ist somit auch aussagekräftig für die ökonomischen Verhältnisse einer Kommune bzw. Region.

Der Anteil der Menschen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, ist im Verlauf der Jahre von 2010 bis 2020 deutlich gesunken. Die Veränderungen liegen bei den Revierkommunen zwischen 3,6 % in Halle (Saale) und 7,4 % in Anhalt-Bitterfeld. Halle (Saale) zeigt einen sehr durchwachsenen Verlauf der SGB II-Quote: Sie sinkt weniger schnell als in den anderen Revierkommunen oder im Vergleich zur Stadt Leipzig.

Auffällig ist, dass die SGB II-Quote 2020 im Vergleich zum Vorjahr weiterhin sank. Die Corona-Pandemie schlug sich in einem Anstieg der Arbeitslosenquote nieder, führte jedoch nicht zu mehr Beziehenden von SGB II-Leistungen. Die positive Entwicklung zeigt, dass die Pandemie nicht zur Verstärkung der Armutsentwicklung führte.

Betroffenheit verschiedener Personengruppen

Die SGB II-Quote wird, bezogen auf die erwerbsfähige Bevölkerung, in drei Altersgruppen gegliedert: 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre sowie 55 Jahre bis zum Renteneintritt. Für mögliche Arbeitspotenziale und zur Bemessung der Hilfebedürftigkeit sind die Altersgruppen der jüngeren sowie der älteren Menschen von besonderem Interesse. Die Gegenüberstellung von Arbeitslosenquote und SGB II-Quote zeigt den jeweiligen Anteil an der Bevölkerungsgruppe im gleichen Alter an. Beide Quoten sind aufgrund abweichender Berechnungen nicht direkt miteinander vergleichbar, ein Zusammenhang lässt sich jedoch erkennen.

Arbeitslosenquoten im Mitteldeutschen Revier der 15- bis unter 25-Jährigen; Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Junge Menschen von 15 bis unter 25 Jahren

Im Jahr 2011 war in den Revierkommen über ein Zehntel der jungen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Deutlich darüber lag der Anteil derer, die Leistungen zur Grundsicherung bezogen, nämlich zwischen 14 und 19 %.

Im Unterschied zur kontinuierlich sinkenden Arbeitslosenquote (bis 2015) ist die Entwicklung der SGB II-Quote durchwachsen, jedoch mit sinkender Tendenz bis zum Jahr 2015. Auffällig ist eine Erhöhung beider Quoten in den Folgejahren 2016 und 2017, möglicherweise erklärbar mit dem Zuzug von jungen Menschen im Kontext von Migration und Flucht. Anschließend sinken beide Quoten bis 2019 deutlich. Sechs der neun Revierkommunen haben eine Jugendarbeitslosenquote unter 10 %. Demnach haben sich die Möglichkeiten junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt im Mitteldeutschen Revier verbessert. Auch der Anteil junger Menschen, die Leistungen des SGB II beziehen, ist 2019 gesunken und liegt in den Kommunen zwischen 7 und 15 %.

Im Jahr 2020 fallen Unterschiede in beiden Quoten auf. Während die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen um 1 bis 2 % ansteigt, sinkt die SGB II-Quote erneut. Junge Menschen waren somit von der coronabedingten wirtschaftlichen Entwicklung betroffen, erhielten jedoch andere Leistungen als die Grundsicherung.

Arbeitslosenquote 55 bis 65: Die Altersobergrenze für diese Personengruppe lässt sich nicht genau festlegen. Bis zum Jahr 2030 erfolgt eine Anpassung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Jährlich werden bestimmte Geburtsmonate nach 1946 hinzugerechnet.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Ältere Menschen von 55 Jahren bis zum Renteneintritt

Ältere Arbeitslose sind tendenziell anfälliger für Langzeitarbeitslosigkeit und somit auch für den Bezug von Leistungen des SGB II. Im Jahr 2010 ist der Anteil älterer arbeitsloser Menschen größer als der Anteil der 15- bis 25-Jährigen (Jüngere: 10 bis 13,4 %; Ältere:12,3 bis 18,6 %). Der Anteil an Leistungsbeziehenden des SGB II ist bei den älteren hingegen deutlich geringer als bei den jüngeren Menschen. Bis zum Jahr 2020 verzeichnet die Altersgruppe der über 55-Jährigen einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. In allen Kommunen lag der Anteil unter 10 %.

Auch die SGB II-Quote sinkt bis zum Jahr 2020 mit einem Rückgang um 3 % in Halle (Saale) und bis 5,5 % im Altenburger Land zum Jahr 2010. Nur in den kreisfreien Städten Halle (Saale) und Leipzig liegt der Anteil über 10 %. Zudem sind in beiden Städten auch deutlich mehr Menschen über 55 auf Leistungen des SGB II angewiesen als arbeitslos. Letzteres Verhältnis spiegelt sich auch bei der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen wider.

Bilanzierend ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2020 für beide Altersgruppen bedeutend besser als noch im Jahr 2010. Diese Entwicklung lässt sich auf die positive wirtschaftliche Entwicklung im Mitteldeutschen Revier zurückführen. Pandemiebedingt stieg die Arbeitslosigkeit 2020 im gesamten Revier leicht an, davon waren jüngere Menschen stärker betroffen als ältere. Im gleichen Jahr sank bei beiden Altersgruppen der Anteil derer, die Leistungen des SGB II beziehen, erneut. Auch wenn weniger Menschen hilfebedürftig sind, ist der Anteil der jüngeren Altersgruppe sichtbar höher als der Anteil der Menschen über 55 Jahren.

Quote der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Mitteldeutschen Revier 2010 bis 2020; Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende des SGB II gewährt ebenfalls Leistungen für Personengruppen, die mit anderen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu zählen Kinder in der Altersspanne von 0 bis 15 Jahren, in Einzelfällen auch über das 15. Lebensjahr hinaus. Als nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) erhalten sie Sozialgeld.

Die NEF-Quote berechnet sich, indem der Anteil der Leistungsbeziehenden ins Verhältnis zur gleichaltrigen Bevölkerung gesetzt wird. Die NEF-Quote zeigt den Anteil der Kinder an, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und hilfebedürftig sind. In der Grafik wird die NEF-Quote mit der Zahl oberhalb der Balken angezeigt. Innerhalb der Balken ist der Anteil der Altersgruppen an der Gesamtquote angegeben. Dieser steht nicht für den Anteil innerhalb der gleichaltrigen Bevölkerung.

Im Jahr 2010 war der Anteil der Kinder mit Bezug von SGB II-Leistungen in den kreisfreien Städten am höchsten. Mehr als ein Viertel der Kinder lebten in Bedarfsgemeinschaften. In den Revierkommunen Sachsen-Anhalts und im Altenburger Land lag der Anteil über 20 %, nur in den sächsischen Landkreisen darunter. Die Situation der leistungsbeziehenden Kinder im Revier entwickelte sich in den darauffolgenden Jahren sehr schwankend. Erst ab dem Jahr 2018 ist ein allgemein sinkender Trend in allen Kommunen zu verzeichnen, der sich bis zum Jahr 2020 fortsetzt. Die Quote sank seit 2010 zwischen 6,7 % (Landkreis Leipzig) und 10,5 % (Anhalt-Bitterfeld). Eine Ausnahme bildet die Stadt Halle (Saale). Trotz der positiven Entwicklung und des gesunkenen Anteils an hilfebedürftigen Kindern ist der Anteil in den kreisfreien Städten weiterhin am höchsten, besonders in Halle (Saale).

Um zu ermitteln, wie viele Kinder potenziell von Armut betroffen sind und wo Armut sozialräumlich häufiger auftritt, sollten Zahlen kleinräumiger und unter Hinzunahme weiterer Indikatoren betrachtet werden. Nur so können Unterstützungsmaßnahmen und Bildungsangebote bedarfsgerecht entwickelt werden.

Alles in allem

Der gesamte Beitrag „Menschen ohne Arbeit und im Leistungsbezug im Mitteldeutschen Revier“ mit allen Grafiken und Quellenangaben ist hier als PDF abrufbar.

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